Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de