Zulassung zur Prüfung sowie Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) beantragen
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de