Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes beantragen
Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de