Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland als Waffenhändler anzeigen
Wenn Sie als Waffenhändler oder Waffenhersteller mit allgemeiner Verbringungserlaubnis Schusswaffen oder Munition aus Deutschland in den EU-Raum, die Schengenstaaten sowie Nordirland transportieren, müssen Sie die Verbringung beim Bundesverwaltungsamt anzeigen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de