Podologin oder Podologe mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Sie möchten in Deutschland als Podologin oder Podologe arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de