Melderegisterauskunft in besonderen Fällen — Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familienn…
Offizielle Website: verwaltung.bund.de