Melderegisterauskunft in besonderen Fällen — Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschrift. Ist die nac…
Offizielle Website: verwaltung.bund.de