Kosmetische Mittel (gegebenenfalls mit Nanomaterialien) vor dem Inverkehrbringen melden
Kosmetische Mittel, die Sie erstmalig auf dem europäischen Markt bereitstellen wollen, müssen Sie vorher über das Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal, CPNP) der Europäischen Kommission mitteilen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de