Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern sowie Beenden der Anzeige in Bundeszuständigkeit
Wenn Sie ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Beschlusskammer 4 melden. Sie müssen auch melden, wenn die Vereinbarung endet. Änderungen und Mitteilungen zur bestätigten Anzeige sind ebenfalls anzuzeigen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de