Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader beantragen
Einzel-Ausnahmegenehmigungen werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de