Erlaubnisse zum Umgang mit unversteuertem Kaffee beantragen
Wenn Sie Umgang mit unversteuerten Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen nicht nur gelegentlich aus einem anderen EU-Staat beziehen möchten, benötigen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de