Erlaubnisse zum Umgang mit Schaumwein, Zwischenerzeugnissen und Wein beantragen
Wenn Sie Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, die noch nicht versteuert sind, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de