Erlaubnis von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beantragen
Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de