Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de