Einwendungen gegen geplante Bauvorhaben der Eisenbahn des Bundes erheben und Stellungnahmen abgeben
Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes dürfen nur mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts gebaut, geändert oder zurückgebaut werden. Wenn Ihre Rechte oder Belange durch das geplante Vorhaben berührt werden, können Sie dies mitteilen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de