Einkommensteuer für im Ausland lebende Erbringer von Leistungen einbehalten, anmelden und zahlen
Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringenden vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer für deren Einkünfte einbehalten, anmelden und zahlen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de