Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 3,5 t beantragen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahr-zeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße, Gewichte, Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen. Näheres erfahren Sie hier.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de