Die Ermächtigung für sonstige Attestierungen beantragen.
Wenn Sie sonstige Attestierungen im Sinne von Art. 99 der Verordnung (EU) 2016/2031 ausstellten möchten, benötigen Sie hierfür eine Ermächtigung. Näheres erfahren Sie hier.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de