Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Wenn Sie Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten und über keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder über keine Approbation als Ärztin oder Arzt verfügen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de