Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de