Beschäftigung von Personen in Betrieben mit Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern anzeigen
Sie beschäftigen Personen, die mit fremden Röntgeneinrichtungen oder fremden Störstrahlern arbeiten und dabei einer höheren Dosis als 1 mSv ausgesetzt sein können? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde unter Beifügen von erforderlichen Unterlagen melden (anzeigen).
Offizielle Website: verwaltung.bund.de