Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen
Wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung zum Abgas- bzw. Geräuschverhalten abweicht, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
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