Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
Wenn Sie bisher in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Anwalt tätig waren, können Sie die Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt beantragen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de