Antrag für die Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs stellen
Wenn Sie als Schifffahrtsgesellschaft in der EU ansässig sind, können Sie einen Linienverkehr für Zollzwecke beantragen. Im Linienverkehr befördern Sie Unionswaren von einem EU-Hafen in einen anderen EU-Hafen, ohne dass dort die Waren erneut zollrechtlich behandelt werden müssen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de