Anerkennung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Sie haben eine Berufsqualifikation als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz? Um in Deutschland dauerhaft in dem Beruf zu arbeiten, brauchen Sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Offizielle Website: verwaltung.bund.de